Steuererklaerung-Student.de

 

Die erste Online-Steuererklärung
für alle Studenten und Absolventen

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Einfach die Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend abgeben und Studienkosten vom Finanzamt erhalten.

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Studienkosten vom Finanzamt erhalten.

Jeder Studierende sollte eine Steuererklärung abgeben

Steuererklaerung-Student.de

Steuererklaerung-Student.de ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen.
Alle Studienkosten auch ohne Einkünfte als Verlust dokumentieren und verrechnen, sobald Steuern gezahlt werden.
Steuererklaerung-Student.de hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.

Auch bekannt aus:

ComputerBild
PC Magazin
Chip
Macwelt
CT
PC-Welt

Daten einfach eingeben

Steuererklaerung-Student.de bietet Ihnen alles, um Ihre Angaben richtig und sicher einzutragen.Wir berechnen live Ihre Erstattung.
Exklusiv: Durch persönliche Steuertipps für Studenten und Absolventen erhalten Sie die maximale Steuererstattung.

Steuererklärung sicher abgeben

Alle Angaben werden automatisch auf Richtigkeit geprüft. Danach übermitteln Sie mit Steuererklaerung-Student.de Ihre Steuererklärung sicher an das Finanzamt und prüfen anschließend den Steuerbescheid.

Speziell für Studenten und Absolventen

Nutzen Sie Steuererklaerung-Student.de auf all Ihren Geräten mit Webbrowser – Windows, Mac, Linux, iPhone, iPad und Android – damit Sie jederzeit und überall Zugriff auf Ihre Eingaben und Steuererklärungen und -bescheide haben.
Bald auch als App für Tablets und Smartphones.

Leistung

Alles, was Sie für Ihre Steuererklärung brauchen:

Kostenloser Test

Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen

Keine Installation

Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates

Leichte Dateneingabe

Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung

Alle Daten leicht übernehmen

Aus vorherigen Steuererklärungen mit Steuererklaerung-Student.de

Checkliste Steuerbelege

Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren

Prüfung der Eingaben

Alle Daten werden auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft

Persönliche Hilfe

Unser Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.

Vom Finanzamt bevorzugt

Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung

Individuelle Steuertipps

Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung

 

Blog

Steuerwissen

  • Die Fußball-Europameisterschaft 2024 der Männer ist eines der großen Highlights im Jahre 2024. Die UEFA EURO 2024 wird vom 14. Juni bis 14.

    weiter

  • Die Finanzverwaltung darf Steuerbescheide, die sie erteilt hat, nur im Ausnahmefall zuungunsten der Steuerzahler ändern. Andersherum haben Steuerpflichtige – nach Ablauf der Einspruchsfrist – nur ausnahmsweise Anspruch auf Änderung von Steuerbescheiden zu ihren Gunsten.

    weiter

  • Seit 2021 gibt es den sogenannten Grundrentenzuschlag. Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat.

    weiter

  • Für bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre. Im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr werden jeweils 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro jährlich), im dritten Jahr 6 Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen.

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  • Die Fußball-Europameisterschaft 2024 der Männer ist eines der großen Highlights im Jahre 2024. Die UEFA EURO 2024 wird vom 14. Juni bis 14.

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    Die Finanzverwaltung darf Steuerbescheide, die sie erteilt hat, nur im Ausnahmefall zuungunsten der Steuerzahler ändern. Andersherum haben Steuerpflichtige – nach Ablauf der Einspruchsfrist – nur ausnahmsweise Anspruch auf Änderung von Steuerbescheiden zu ihren Gunsten.

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  • Seit 2021 gibt es den sogenannten Grundrentenzuschlag. Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat.

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    Für bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre. Im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr werden jeweils 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro jährlich), im dritten Jahr 6 Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen.

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